Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge
I. Vertragsgegenstand
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
(2) Das Fahrzeug wird dem Käufer im Ist-Zustand, wie vor Ort besichtigt, probegefahren und getestet, verkauft.
II. Vertragsschluss, Bindung an Angebot, Abweichung des Vertragsgegenstandes
(1) Der Käufer ist an sein Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Verkäufer oder durch die Erbringung der Leistung (Lieferung) innerhalb der Bindungsfrist nach II. Ziff. 1 zustande.
(3) Abweichungen des Vertragsgegenstandes sind zulässig, sofern diese handelsüblich sind und den Käufer nicht unangemessen benachteiligen.
III. Kaufpreis/Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Standort des Kaufgegenstandes.
(2) Sämtliche Preise sind Netto-Preise zzgl. der jeweils am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Kosten für Nebenleistungen wie Transportkosten und sonstige Kosten wie Zölle gehen zu Lasten des Käufers.
(4) Der Kaufpreis ist, falls nichts Anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
(5) Wurde der Betrag nicht rechtzeitig beglichen, ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen und Verzugszinsen zu erheben.
IV. Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Wird der Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung nicht abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10€ pro Tag und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(3) Wird die Ware nicht abgeholt, kann der Verkäufer für eventuelle Beschädigungen (Hagel, Vandalismus, Diebstahl etc.) nicht haftbar gemacht werden. Das Risiko liegt alleine beim Käufer.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
(2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
(4) Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses, sofern nicht höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden.
VI. Sachmangel
(1) Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.
(2) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Beim mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
(3) Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
(4) Für entstehende Schäden bei Ladung übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung.
VII. Haftung
(1) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.