Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge

I. Vertragsgegenstand

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B).

(2) Das Fahrzeug wird im Ist-Zustand, wie vor Ort besichtigt, probegefahren und getestet, verkauft.


II. Vertragsschluss

(1) Der Käufer ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen gebunden.

(2) Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Verkäufer oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes innerhalb der Bindungsfrist zustande.


III. Kaufpreis / Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich ab Standort des Kaufgegenstandes und netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Eine vereinbarte Anzahlung dient als Sicherheitsleistung und wird auf den Kaufpreis angerechnet.

(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Fahrzeug anderweitig zu veräußern.


IV. Rücktritt / Schadensersatz bei Nichtzahlung

(1) Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(2) In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen.

(3) Eine geleistete Anzahlung wird auf den Schadensersatz angerechnet und kann in entsprechender Höhe einbehalten werden.

(4) Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.


V. Abnahme

(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen.

(2) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist, ist der Verkäufer berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10 € pro Tag zu berechnen.

(3) Mit Ablauf der Abnahmefrist geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über.


VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.

(2) Während des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer nicht über den Kaufgegenstand verfügen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzunehmen.

(4) Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen pauschal 5 % des Verwertungserlöses, sofern kein abweichender Schaden nachgewiesen wird.


VII. Sachmängelhaftung

(1) Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ausgenommen hiervon sind Fälle von Arglist, Vorsatz oder ausdrücklich übernommener Garantie.


VIII. Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


IX. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Verkäufers.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.